Leistungen

Pfändungen

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • von beweglichen Sachen einschließlich der Kraftfahrzeuge,

  • von Arbeitseinkommen,

  • von Konten bei Geldinstituten,

  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,

  • in den Grundbesitz (Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung).

Die angegebenen Pfändungsmaßnahmen können sowohl für Forderungen der Hansestadt Wipperfürth als auch für andere Gläubiger (z. B. andere Städte/Gemeinden, WDR, Kammern, Innungen u. a.) durchgeführt werden.

Für die Vollstreckung hat der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckungsbehörde zu entrichten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.

 

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