Leistungen

Zwangsversteigerung

Die Hansestadt Wipperfürth hat als Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und die Zwangsversteigerung zu beantragen.

Zum unbeweglichen Vermögen gehören Grundstücke und deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht.

Das Zwangsversteigerungsverfahren wird beim Amtsgericht in Wipperfürth als Vollstreckungsgericht durchgeführt.

Grundsätzlich gilt: Rückständige Grundbesitzabgaben dürfen nicht älter als 2 Jahre fällig sein, da die Hansestadt Wipperfürth Ihre Ansprüche bei einer Zwangsversteigerung nur für 2 Jahre vorrangig vor den anderen im Verfahren beteiligten Gläubigern geltend machen kann.

 

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