Leistungen

Vollstreckung

Sollte die Forderung nach Erhalt der Mahnung  nicht gezahlt werden, beginnt das Zwangsvollstreckungsverfahren.   Die Vollstreckungsmaßnahmen werden sowohl im Innendienst, als auch  von  Mitarbeitern des Vollstreckungs-Außendienstes durchgeführt. Bevor eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt wird, erhalten Sie eine Vollstreckungsankündigung.

Die Vollstreckungsankündigung beinhaltet  die Bezeichnung der Forderung, die Forderungshöhe inklusive der Nebenforderungen, die Bankverbindung,  die Angabe  des Kassenzeichens und die Frist, bis zu welchem Datum die Zahlung erfolgen muss. Sie haben in dieser Frist weiterhin die Möglichkeit, mit dem Vollziehungsbeamten oder den u.a. Mitarbeitern der Stadtkasse Kontakt aufzunehmen, um die Zahlung der Forderungen zu vereinbaren.

Sollte nach der Vollstreckungsankündigung keine Zahlung oder Meldung Ihrerseits erfolgen, müssen Sie mit  folgenden Vollstreckungsmaßnahmen rechnen:

  • Lohn-, Konten- und  Sachpfändungen
  • richterliche Durchsuchungsanordnungen
  • Stilllegung Ihres PKWs durch Anlegung einer Parkkralle
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Eintrag in das zentrale Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Hagen. Dies könnte für Sie bedeuten, dass die Kreditwürdigkeit (z.B. Abschluss von Mobilfunk-, Miet-, Arbeitsverträgen, Bestellungen bei Versandhäusern, Bankkredite, Ratenzahlungsverkäufe) und somit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit massive Beeinträchtigungen erfährt.
  • Und bei Bußgeldforderungen ist außerdem die Einleitung eines Erzwingungshaftverfahrens möglich.

 

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